Keine Markenrechtsverletzungen mit Trusted Shops – so funktioniert's!

Shownotes

Markenrecht im E-Commerce – ein Thema, das viele Händler*innen beschäftigt und oft Kopfzerbrechen bereitet. Denn schon kleine Fehler in Produktbeschreibungen, Logos oder im Marketing können kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen.

Deshalb geben wir euch in dieser Folge hilfreiche Tipps, durch die ihr teure Fallstricke im täglichen Handel bei eBay vermeiden und euer Geschäft rechtlich absichern könnt. Dafür haben unsere Podcast-Hosts Isabell und Vincent Verstärkung von unserem Partner Trusted Shops dazugeholt: Lazar Slavov, Senior Legal Consultant bei Trusted Shops und Anwalt bei Föhlisch Rechtsanwälte. Er weiß genau, worauf ihr achten müsst, um weiterhin sicher und erfolgreich bei eBay zu handeln.

Viel Spaß beim Reinhören!

Wichtige Links

Weitere Informationen von Trusted Shops zum Schutz eurer eBay-Shops Weitere Informationen zum Abmahnschutz Basic und Datenschutz 360 von Trusted Shops Produktübersicht von Trusted Shops Föhlisch Rechtsanwälte für E-Commerce-Recht Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Markenrechtrecherche beim DPMA Markenrechtrecherche bei EUIPO eBay-Community eBay for Business bei Facebook eBay for Business bei Instagram Mehr Infos zum eBay-Podcast „Alles top. Gerne wieder!“ und zu unseren Podcast-Hosts

Erwähnte Podcast-Folgen

Abmahnung von eBay-Verkäuferinnen und -Verkäufern - Was tun, wenn es mich trifft?

** Kapitelmarken **

00:00:00 bis 00:01:59: Intro 00:01:59 bis 00:03:48: Was unterstützt Trusted Shops Händlerinnen mit ihren Produkten und wie arbeiten sie mit eBay zusammen? 00:03:48 bis 00:06:49 Was ist das Markenrecht und welche Arten gibt es? 00:06:49 bis 00:09:30 Warum ist das Markenrecht für Händlerinnen bei eBay relevant? 00:09:30 bis 00:10:33: Wer kann mich abmahnen? 00:10:33 bis 00:15:06: Was tun, wenn ich abgemahnt wurde? 00:15:06 bis 00:29:34 Was sind klassische Stolperfallen im Markenrecht und wie verkaufe ich Markenprodukte ohne abgemahnt zu werden? 00:29:34 bis 00:30:47: Outro

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Vincent Das Markenrecht Ein heikles Thema für Händlerinnen und Händler im E-Commerce. Ein falscher Schritt, und es kann ganz schön teuer werden. Eine markenrechtliche Abmahnung will wirklich niemand im Postfach haben, doch das Ganze muss nicht sein. In dieser Folge zeigen wir euch, worauf ihr achten müsst im Onlinehandel, bei Produktbeschreibungen, bei der Nutzung von Markenlogos, aber auch beim Marketing, um teure Fehler zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu sein. #: 4#

Lazar Wichtig zu wissen ist Eine Abmahnung, das wissen viele vielleicht noch nicht ganz, muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Also eine bestimmte Abmahnform gibt es eigentlich nicht. Es kann abgemahnt werden per E-Mail und theoretisch könnte sogar mündlich abgemahnt werden. Und leider eben mit demselben Effekt. Man muss immer vorsichtig sein, weil das teuer werden kann. #: 9#

Vincent Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge "Alles top. Gerne wieder!" - der eBay-Podcast rund um Handel und E-Commerce. Ich bin Vincent Rek, euer Host für die heutige Folge und neben mir sitzt meine liebe Co-Hostin, Isabell Buttewegge. Wie ihr im Intro schon gehört habt, beschäftigen wir uns heute mit einem Thema, was für euch wahnsinnig relevant ist das Markenrecht. Wie könnt ihr markenrechtliche Verletzungen vermeiden? Und was müsst ihr machen, um euch auch sonst in eurem Online-Shop ordnungsgemäß abzusichern? #: 1#

Isabell Ja, genau das klären wir heute, und dafür haben wir uns einen Experten eingeladen Lazar Slavov. Lazar ist Senior Legal Consultant bei unseren Partner Trusted Shops und hat sich auf das Markenrecht spezialisiert. Ja, und außerdem ist er Anwalt bei der Partnerkanzlei von Trusted Shop Föhlisch Rechtsanwälte. Föhlisch Rechtsanwälte bieten individuelle rechtliche Lösung und Rechtsberatung im E-Commerce. Hi und herzlich willkommen bei uns im Studio, Lazar! #: 5#

Lazar Ja, herzlichen dank! Ich freue mich sehr, hier zu sein und mit euch über dieses spannende Thema einmal zu sprechen. #: 4#

Isabell Wir freuen uns auch sehr, dass du heute da bist. Und bevor wir jetzt in das Thema einsteigen, magst du uns einmal erklären, was genau ihr bei Trusted Shops für Onlinehändlerinnen und Händler tut? #: 4#

Lazar Ja, sehr gerne! Trusted Shops ist die für die meisten Menschen bekannt, eher für seine Zertifizierungsleistung, das heißt vor allem für das Gütesiegel, die viele Shops kennen. Aber unsere Unit "Legal Services", wo ich auch bin, bietet schon seit tatsächlich fast zehn Jahren oder genau zehn Jahren, um präzise zu sein, verschiedenste Rechtsberatungsdienstleistungen in Bezug auf E-commerce. Und das betrifft auch vor allem das Thema Abmahnschutz, denn leider Gottes ist das Thema Abmahnung nach wie vor ein großes Ärgernis für Betroffene und deswegen ist auch das der Abmahnenschutz, eben so wichtig. Trusted Shops ist Partner von eBay in diesem Bereich und auch im Bereich Rechtssicherheit im E-Commerce, aber vor allem auch beim Thema Abmahnschutz. #: 1#

Vincent Kannst du uns mal noch ein bisschen was erzählen zu dem Service-Paket "Abmahnschutz Basic" und "Datenschutz 360"? Das ist ja das, wo ihr quasi bei uns dabei seid. #: 5#

Lazar Ja, sehr gerne. Also das Paket "Basic" beinhaltet vor allem Rechtstexte, das heißt die Möglichkeit, dass Händlerinnen und Händler eben sich kostenfrei Texte beziehen, die sie benötigen AGB, Datenschutzerklärung und so weiter. Und dazu kommen verschiedene Leistungen im Bereich Datenschutz. Das heißt also verschiedenes, was aus dem Bereich Datenschutzgrundverordnung wichtig ist und wo die Händlerinnen und Händler abgesichert sein müssen, damit vor allem nicht irgendwelche Behörden da ums Eck kommen und potenziell Probleme machen. #: 9#

Isabell Das ist auch das Paket, was Händlerinnen und Händler bei uns mit einem Shop-Abo bekommen, oder? #: 9#

Lazar Das ist korrekt. Also, alle bei eBay, die bei eBay verkaufen, profitieren eben von diesem Paket ohne Zusatzkosten und haben trotzdem eben diese Leistungen und vor allem auch, das ist die Leistung eben Abmahnschutz, und sind dann etwas besser abgesichert oder deutlich besser abgesichert, wenn es um lästige Abmahnungen kommt. #: 4#

Vincent Wie immer werden wir euch natürlich weitere Informationen dazu in den Shownotes verlinken. Lazar Ganz kurz und knapp. Was ist denn Markenrecht eigentlich? #: 5#

Lazar Ja, also, die Marke schützt Produktkennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen zum Zwecke der Unterscheidung. Das ist eigentlich die technische Seite. Aber die Marke ist natürlich viel mehr als ein bloßes Unterscheidungsmittel. Viele sprechen von einem Kommunikationszeichen mit eigener Persönlichkeit, was nicht nur Informationen, sondern auch Gefühle übermittelt. Und aus der rechtlichen Ecke würde man sagen, die Marke ist mit einem Ausschließlichkeitrecht verbunden. Das heißt also mit dem Recht, Dritten zu verbieten, ähnliche oder identische Zeichen für ähnliche oder identische Produkte geschäftlich zu benutzen. Nun, die Entstehung der Marke erfordert ein gewisses Anmeldeverfahren. Dieses Anmeldeverfahren, ist eine Formelei, ist aber wichtig, und vorab sollte man sich als potenzieller Markeninhaber, als Markeninhaberin einige Fragen stellen. Zum Beispiel Was sind eigentlich meine Produkte? Also wo will ich mich genau positionieren? Wie sieht meine "Corporate Identity" aus? Also wie soll die Marke meines Unternehmens genau ausschauen? Und auch ganz wichtig Wo möchte ich mich positionieren? Welchen Markt? Ist es nur Deutschland? Ist es die EU? Oder ist es potenziell auch ein Drittland außerhalb der EU? All die sind Fragen, die vor einer Markenanmeldung wichtig sind, und natürlich zu guter Letzt dauert dieses Verfahren in etwa zwei bis drei Monate, bis dann die Marke tatsächlich eingetragen wird, und eben auch Schutz genießt. Wobei der Schutz schon nach Anmeldung erfolgt. #: 4#

Isabell Du hast jetzt gerade gesagt, eine Marke, das ist quasi ein Kommunikationsmittel für Persönlichkeit, was ich einen sehr schönen Ausdruck finde. Was gibt es denn da für unterschiedliche Arten? #: 5#

Lazar Ja, das ist eine gute Frage. Also tatsächlich das, kann eine Marke jedes denkbare Zeichen sein. Also denkt an Buchstaben, Wörter, Abbildungen, 3D-Gestaltungen und viel mehr. Tatsächlich gibt es auch zum Beispiel Hörmarken, es gibt auch Geruchsmarken. Also als Beispiel könnte man überlegen, die bekannte Filmproduktionsgesellschaft... #: 2#

Vincent "Metro-Goldwyn-Mayer", meinst du? #: 6#

Lazar "Metro-Goldwyn-Mayer", genau! Sie sind ja bekannt für den Versuch, eine so eine Hörmarke anzumelden und zwar ging es um das Gebrüll eines Löwen. Also das Gebrüll eines Löwen sollte eigentlich als Marke geschützt sein. Das hat seiner Zeit nicht funktioniert. Aber man kann sich heute sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich funktoniert. Und es gab zum Beispiel als Marke, tatsächlich, den Geruch eines frisch gemähten Rasens. Das hat man tatsächlich hinbekommen als Marke. Also vieles kann eine Marke sein, aber es gibt eine gewisse Grenze, die wichtig ist. Und die Grenze ist die Unterscheidungsfunktion der Marke. Das heißt nicht ganz alles kann eine Marke sein. Denkt zum Beispiel an "Apple". Also "Apple" als Begriff könnt ihr nehmen, aber eben nicht als Marke im Bereich Obst und Gemüse eintragen. Das würde nicht funktionieren. Wie wir aber sehr gut wissen heute, klappt "Apple" heute sehr wohl im Bereich Hard- und Software und hat sich ziemlich gut etabliert, wie so Mancher sagen würde. Also die Unterscheidungsfunktion ist eben das Wichtigste bei der Marke. Oder die Marke "Gabel" könnte auch für Essbesteck nicht bestehen, aber sehr wohl für eine Podcastunterhaltungsleistung. #: 3#

Isabell Und warum ist das Thema Markenrecht gerade für Händlerinnen und Händler auf eBay so relevant? #: 2#

Lazar Ja, fremde Marken werden sehr häufig benutzt. Sie werden benutzt im Zusammenhang mit Originalprodukten natürlich, aber auch als Teil der Werbung. Nun speziell bei eBay gibt es ein Thema, was immer wieder vorkommt, nämlich der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen von Drittherstellern, im Zusammenhang mit bekannten Marken. Und bei diesem Thema ist tatsächlich Vorsicht geboten, weil es sein kann, dass die Abgrenzung zu dem Originalhersteller nicht ganz klappt und deswegen eben letzten Endes eine Abmahnung ausgesprochen wird. Insofern ist auch dieses Thema sehr relevant, gerade auch bei eBay. #: 1#

Isabell Dann lass uns doch mal davon ausgehen, dass ich jetzt einfach ohne Erlaubnis eine fremde Marke in meinem eBay Shop verwendet habe. Also gehen wir mal davon aus, ich fange jetzt oder ich möchte jetzt anfangen, Zubehör für "Dyson" zu verkaufen, da du das Beispiel gerade gebracht hast. Was droht mir da im schlimmsten Fall? #: 3#

Lazar Ja, also man muss sich erst mal tatsächlich die Frage stellen Kann es sein, dass selbst ohne Zustimmung die Markennutzung zulässig sein kann? Das ist durchaus denkbar. Aber sagen wir mal, wir hätten eine problematische Markennutzung, dann ist es so, dass sehr schnell eine Abmahnung ausgesprochen werden kann. #: 3#

Isabell Von der Marke dann? #: 3#

Lazar Von... genau also von den Markeninhaber, vor allem, wenn es um Markenrecht geht. Und das heißt, es wird also eine Unterlassungserklärung gefordert und diese sollte unter einer bestimmten Pflicht abgegeben werden. Zusätzlich werden auch Zahlungsansprüche geltend gemacht. Es geht häufig um den Ersatz von Anwaltskosten, es geht aber auch um Schadensersatzansprüche. Und da spielt zum Beispiel die Frage eine Rolle "Okay, wie lange habe ich diese fremde Marke tatsächlich bei mir im Shop benutzt?" oder "Welche, welche Gewinne, welche Umsätze habe ich da alles generiert?" Da sind so Fragen, die sich stellen, bei einer sehr unangenehmen Abmahnung. #: 4#

Isabell Kannst du nochmal erklären, was genau der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einem Schadensersatzanspruch ist? #: 4#

Lazar Naja also, der Schadensersatz ist quasi ein Anspruch von vielen, die geltend gemacht werden können mit einer Abmahnung. Das heißt, man muss sich vorstellen, die Abmahnung selbst ist im Prinzip, sollte sogar der abgemahnten Partei helfen. Da sollte ein ein Hilfsmittel sein, damit irgendwelche Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Abmahnung selbst beinhaltet verschiedene Ansprüche. Das kann der Unterlassungsanspruch sein, eben diese Unterlassungserklärung. Es kann aber auch ein Zahlungsanspruch, wie der Schadensersatz oder auch eben die Anwaltskostenerstattung sein. Das passiert häufig bei einer Abmahnung. Wichtig zu wissen, ist eine Abmahnung, das wissen viele vielleicht noch nicht ganz, muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, also eine bestimmte Abmahnform gibt es eigentlich nicht. Es kann abgemahnt werden per E-Mail und theoretisch könnte sogar mündlich abgemahnt werden. Und leider eben mit dem selben Effekt. Man muss immer vorsichtig sein, weil das teuer werden kann. #: 8#

Vincent Wenn wir jetzt mal die Händler*innenperspektive einnehmen Du hast ja schon gesagt, das Ganze kann formlos geschehen. Aber wer könnte mir denn so eine Abmahnung schicken? #: 2#

Lazar Ja, ist eine gute Frage. Und das kommt so ein bisschen darauf an, in welchem Rechtsgebiet wir uns befinden. Also, denkt an das Markenrecht, um was es hier geht bei uns. Dann sind es maßgeblich die Markeninhaber, also die Rechteinhaber oder auch Inhaber von Lizenzrechten, von ausschließlichen Lizenzrechten. Das kann möglich sein bei Wettbewerbsrecht, wo es dann um verschiedene Informationspflichten geht oder irgendwie falsches Impressum und so weiter, dann sind es maßgeblich Mitbewerber und auch bestimmte Wettbewerbsverbände, die auch abmahnen. Zusätzlich auch gewisse Einrichtungen, die nennen sich dann "qualifizierte Einrichtungen" und das ist zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Da sind also Akteure, die tatsächlich im Einzelfall die Händer*innen abmahnen könnten. #: 4#

Isabell Ja, wer da noch mal tiefer einsteigen möchte, wir hatten, es ist schon eine kleine Weile her, auch mal eine Folge mit einem internen Experten zu dem Thema Abmahnung. Die war sehr gut, die würden wir nochmal in die Shownotes packen, falls da nochmal jemand mehr einsteigen möchte. #: 2#

Vincent Dann lass uns jetzt doch mal über den Ernstfall sprechen. Jetzt bin ich tatsächlich abgemahnt worden. Was passiert denn jetzt? #: 4#

Lazar Ja, also, was man auf jeden Fall nicht machen darf, und sollte, ist eben diese besprochene Unterlassungserklärung einfach so abgeben. Das heißt also, ungeprüft. Denn diese Unterlassungsverträge, so sollte man anfangen. Und die dauern lange. Es gibt keine bestimmte Dauer und sie sind sehr weit formuliert. Das darf man also nicht. Man darf auch die Fristen in einer Abmahnung nicht einfach so ignorieren. Da sind schon ernst zu nehmende Fristen. Eigentlich sollte man sich vorab auf jeden Fall einmal beraten lassen, um zu schauen, welche Verteidigungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen. Das ist wichtig, weil denken wir jetzt an das Markenrecht, da stellen sie sofort bestimmte Fragen für uns, diejenigen, die sich damit befassen, die wichtig sind für eine Verteidigung. Zum Beispiel Also ist die, ist die abmahnenden Partei tatsächlich Rechteihaber? Oder mahnt jemand ab, der potenziell gar nicht die Markenrechte hat? Wird die Angriffsmarke tatsächlich benutzt? Das ist eine wichtige Frage, weil im Markenrecht gibt es eine sogenannte Schonfrist oder Benutzungsschonfrist. Bedeutet, eine Marke muss nicht unbedingt innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung benutzt werden, damit die Marke aufgebaut wird. So ein bisschen der Gedanke. Wenn diese fünf Jahre vorbei sind, muss die Marke aber benutzt werden. Und wenn sie, wenn sie es nicht tut, dann dann darf der Markeninhaber unter anderem nicht gegen Dritte vorgehen aus dieser Marke. Und insofern auch das muss geprüft werden. Natürlich sollte man sich auch inhaltlich schauen, um welche Marke es geht Gibt es für Verwechslungsgfahr zu dem abgemahnten Zeichen oder eben nicht? Hat die abmahnenden Marke tatsächlich Unterscheidungskraft oder nicht? Also Fragen über Fragen. Und insofern kann ich nur sagen, für die Betroffenen lohnt es sich auf jeden Fall eine Vorabberatung, um die möglichen Auswirkungen einer Abmahnung möglichst gering zu halten oder vielleicht komplett abzuwenden. #: 4#

Isabell Wie genau unterstützt ihr denn bei solchen Fällen von Trusted Shops? #: 0#

Lazar Genau, also Trusted Shops hat zum einen eben die Option des Abmahnschutzes. Und das heißt also, für die betroffenen Shops, die Mitglieder bei Trusted Shops sind und ein Legal-Produkt haben, eine Abmahnung wird geprüft und wird direkt an die Partner-Kanzlei von Trusted Shops, die Föhlisch Rechtsanwälte, weitergeleitet und von dort auch verteidigt. Das heißt also, die Betroffenen haben keine eigenen Anwaltskosten und alles, was gemacht wird, die ganze Korrespondenz, anwaltlich, läuft ohne zusätzliche Kosten. Das ist natürlich ein Mehrwert, weil gerade im Markenrecht sind die Streitwerte sehr hoch. Und die potenziellen Abmahnkosten könnten tatsächlich durch die Decke steigen und das ist also das eine. Das andere, was diese Pakete bei Trusted Shops anbieten, sind diverse Beratungsleistungen. Zum Beispiel gibt's einen Basis-Rechtsgutachten, was ganz wichtig ist, weil da geht es um die Absicherung des eigenen Shops. Also, es werden verschiedenste Dinge geprüft, damit geschaut wird, ob die bestimmte Internetpräsenz tatsächlich auch sicher ist. Heißt, wie werden die Rechtstexte eingebunden? Sind die korrekt Teil des Vertrages geworden? Wie sieht es mit Informationspflichten aus? Wie sieht es mit der mit der Gestaltung der Bestellstrecke aus? Bis hin zur Bestellseite, wo wir dann diesen Button kennen, nämlich den Kaufbutton oder den Bestellbutton, wie ist der bezeichnet? Ist das korrekt und so weiter? Das heißt, all diese Fragen werden geprüft. Und im Markenrecht, zum Beispiel, schaut man sich an Werden bestimmte Schutzrechthinweise benutzt? Das sind also dieses zum Beispiel, "R" im Kreis, was man so kennt bei Marken. Auch das darf man nicht einfach so platzieren, auch wenn es ziemlich gut aussieht, sondern da muss man schauen, dass man, dass man nicht irreführend das Ganze benutzt, und das wird auch... #: 2#

Isabell Das Copyright-Zeichen, richtig? #: 7#

Lazar Auch! Und im Markenrecht ist es dieses "R", was dann im Kreis besteht und auch dieses "TM". Es gibt so ein Trademark-Zeichen. Dinge, die man kennt, aber wo man sich, wenn man nicht so ganz weiß, okay, darf ich das eigentlich nehmen und zu meinen Produkten einfach mal so beschmücken? Da sollte man auch diesbezüglich sich beraten lassen. Das machen die Pakets bei Trusted Shops auch. #: 2#

Isabell Das heißt, ihr helft einmal, quasi, bevor es zur Abmahnung kommt, also beratet quasi entlang der ganzen Strecke und aber auch für den Fall, dass es dann doch zu einer Abmahnung gekommen ist? #: 3#

Lazar Korrekt und tatsächlich Prävention ist der Haupt-, ist der Schwerpunkt. #: 9#

Isabell Bevor wir gleich mehr über die Fallstricke im Markenrecht hören, wollen wir von euch da draußen aber wissen Habt ihr schon mal Probleme mit dem Markenrecht gehabt? Erzählt uns gerne von euren Erfahrungen! Wenn ihr uns in der Spotify-App zuhört, könnt ihr direkt über die Q&A-Funktion in der App mit uns interagieren. Einfach den Slider vom unteren Rand in der App nach oben ziehen und los geht's. Alternativ könnt ihr uns auch gerne in der eBay-Community oder auf unserer Facebook-Seite " eBay for Business Deutschland" schreiben. Wir freuen uns auf eure Geschichten und natürlich auch über euer Feedback zu unserem Podcast und natürlich auch über ein Like oder ein Abo, da, wo ihr uns jetzt gerade hört. #: 7#

Vincent Und jetzt wollen wir mal zu klassischen Stolperfallen und Irrtümern im Markenrecht sprechen. Du hast in deiner Zeit bei Trusted Shops ja sicher schon einiges erlebt. Was ist denn der Klassiker im Markenrecht? #: 0#

Lazar Ja also, es wird häufig passieren, dass Menschen oder Shops gewisse Begriffe oder Bezeichnungen verwenden, ohne dass man sich viele Gedanken macht, ob vielleicht noch ein Markenschutz dahinterstecken kann. Denn man muss sich vorstellen, die Markenrecht ist eine Frage besonders wichtig, nämlich, nutze ich einen Begriff oder eine Bezeichnung rein beschreibend, rein dekorativ, so man sagt. Und das heißt unproblematisch aus rechtlicher Sicht. Oder begehe ich potenziell eine Markenverletzung? Und es gibt so klassische Fälle zum Beispiel, denkt also an an "Tempo" oder an "Flip Flops". Beides ist tatsächlich eine geschützte Marke, hätte ich jetzt auch nicht anfangs gedacht, gerade nicht bei "Flip Flops", ist aber der Fall. Also heißt, wenn man jetzt die Marke nutzt und um eben "Flip Flops" zu verkaufen, stellt sich die Frage Kann ich jetzt "Flip Flops" sagen oder muss ich da ausweichen? Und man muss tatsächlich sagen, es ist so, dass eine Marke im Laufe der Zeit sich entwickeln kann, zu einer gebräuchlichen Bezeichnung, zu einer Gattungsbezeichnung. Kommt dieser Fall, dann verliert die Marke potenziell den Markenschutz. #: 3#

Isabell Und wer entscheidet darüber? #: 5#

Lazar Genau, jetzt ist sehr wichtig zu sagen, das passiert aber nur, wenn der Markeninhaber erst mal passiv bleibt, also keinerlei Maßnahmen trifft, um die Marke zu verteidigen. Das könnte dann, wie du meinst, also wer entscheidet?Das könnte das Amt sein, das Markenamt und dann potenziell auch ein Gericht, wenn ein zu einem Verfahren kommt. Aber wichtig ist, dass das nur passieren kann, wenn tatsächlich nachweislich die jeweiligen Markeninhaber nichts dagegen getan haben. Und das ist schwierig. Also die meisten tun schon etwas. Zum Beispiel, "Tempo" ist tatsächlich eine Marke. Man muss vorsichtig sein, wenn man eben das das Wort benutzt in Bezug auf beispielsweise Tücher und genauso mit "Flip Flops". Deswegen gibt es viele im Shop, die tatsächlich statt "Flip Flops", "Zehentrenner" nehmen würden, um da potenzielle Issues zu vermeiden. #: 8#

Vincent Ist das denn etwas, was aus Händler*innenperspektive überhaupt zu prüfen ist? Also kann man das selber feststellen? #: 8#

Lazar Das ist tatsächlich schwer direkt zu prüfen. Auch da bietet sich, wenn man eine gewisse Unsicherheit hat oder gesehen hat, dass er einen Begriff potenziell problematisch sein kann, sich einmal beraten zu lassen. Und wenn es ansonsten zu einer potenziellen Abmahnung kommt, heißt es nicht automatisch, dass diese auch begründet ist. Also, es gibt tatsächlich Aspekte, die wo es sich wirklich lohnt, dass man vorab prüft. Und also, denkt zum Beispiel als Beispiel dieses Spiel "Mensch ärgere Dich nicht!", auch so ein ganz allgemeiner Begriff, wenn man sagen würde, natürlich, im privaten Bereich darf man spielen ohne irgendwelche Schwierigkeiten. Aber wenn man jetzt ein Spiel verkauft bei eBay und das Spiel so nennt, dann kommen wir wieder in einen problematischen Bereich, denn auch das ist eben eine Marke, die geschützt wird. Ist aber die Frage, ob in jedem Fall eine Verletzung vorliegt. Was ist, wenn ich zum Beispiel ich ein Spiel habe und nur Bezug nehmen auf"Menschen ärgere Dich nicht", und nur sagen möchte, dieses Spiel ist konzeptual sehr vergleichbar mit ";Mensch ärgere Dich nichF"? Ist es auch dann eine Verletzung? Diese fragen gilt es jemanden zu klären. #: 4#

Vincent Was sich jetzt wahrscheinlich viele denken, ist Wie verkaufe ich denn jetzt überhaupt ein Markenprodukt? Also wenn ich jetzt, wie kann ich denn jetzt meine meine Markenbohrmaschine verkaufen, ohne den Markennamen zu verwenden, den ich natürlich verwenden möchte? #: 8#

Lazar Ja, legitime, legitime Frage. Das geht! Also, das heißt, es ist tatsächlich erwünscht, sogar das Originalprodukte weiterverkauft werden. Das nennt man Erschöpfung im Markenrecht. Also, wenn diese Erschöpfung eintritt, dann darf man ein Originalprodukt weiter vertreiben. Und zwar kann man dann eben die Wortmarke benutzen, das heißt also die die Bezeichnung, um die es geht, die, die du genannt hast, beispielsweise bei der Maschine. Das darf man schon machen, in Bezug auf das Angebot. Vorsicht ist geboten bei dem Logo. Weil das Logo schon eine andere Situation begründet, nämlich da, wenn das Logo beispielsweise nicht direkt im Angebot, sondern irgendwo anders im Shop benutzt wird, beispielsweise im Foto oder sonst irgendwo, um einfach mal zu werben. Das kann wiederum problematisch sein. Ansonsten ist es aber erlaubt, Originalware zu verkaufen, mit eben gewissen kleinen Ausnahmen. Wenn zum Beispiel eine Ware ausschließlich für die USA bestimmt ist, zum Verkauf, und dann auf irgendwelchen Wegen, wie auch immer, es doch schafft, also Parallelimport, Stichwort, in die EU oder in Deutschland. Das sind Fälle, wo keine Schöpfung eingetreten ist. Und das heißt, trotz Originalware kann also eine Markenverletzung vorliegen. #: 7#

Isabell Aber du hast ja eben gesagt, als Markeninhaber kann ich oder sollte ich mir im Vorfeld darüber Gedanken machen, ob meine Marke jetzt nur in Deutschland, nur in der EU geschützt ist. Das heißt, wenn ich mich dazu entschließe, meine Marke nur in Deutschland zu schützen und sie dann trotzdem irgendwo anders in der EU verkauft wird, ist da dann aber von der Person keine Markenrechtsverletzung getroffen worden? #: 4#

Lazar Ja, du meinst den Fall, dass quasi du eine eigene Marke hast, und die wird auch geschützt in der EU zum Beispiel. Dann darfst du sozusagen aus dieser EU-Marke gegen Dritte vorgehen, die die Marke in der EU nutzen. Problematisch ist es, wenn du eine fremde Marke nimmst, zum Beispiel das ein Originalprodukt, was versehen ist mit einer fremden Marke und du wusstest aber nicht, dass dieses Produkt gar nicht vorbestimmt ist für den Verkauf in der EU, sondern tatsächlich ausschließlich in den USA. Es sieht anders aus, es wird anders aufgemacht und so weiter. Das kann man nicht immer wissen. Wenn man das aber verkauft, dann in der EU, dann könnte der betroffene Markeninhaber eben aus dieser Geschichte vorgehen und potenziell dann eine Markenverletzung geltend machen. Und das gilt es zu vermeiden. #: 9#

Vincent Ich glaube, da gibt's auch das Stichwort Territorialprinzip. #: 2#

Lazar Korrekt, ja! Also das ist quasi die Basis der Marke. Die Marke wird an sich beansprucht, an sich nur Schutz dort, wo eben die Anmeldung erfolgt ist. Also zum Beispiel eine deutsche Marke wird nur an sich nur in Deutschland geschützt. Das ist ein gutes Stichwort oder gutes Stichwort, weil es ja natürlich sein kann, dass in Österreich zum Beispiel genau dieselbe Marke eingetragen wird, die du eben in Deutschland hast, hast aber keine EU-Marke gesichert. Und dann kann gut sein, dass die österreichischen Händler*innen eben sich die Marke nicht nur schnappen, sondern auch sie anmelden als eben Marke. Das ist eben das Stichwort Territorialprinzip. #: 9#

Vincent Du hattest ja anfangs schon mal kurz angerissen, dass es bei Zubehör und Ersatzteilen auch Besonderheiten gibt. Wie sieht das denn jetzt aus, wenn ich, wenn ich Zubehör oder Ersatzteile für meine Markenbohrmaschine auch noch verkaufen möchte? #: 2#

Lazar Das ist ein Klassiker, tatsächlich, gerade auch bei Drittplattformen wie bei eBay. Es wird häufig gemacht und man sagt, das ist eigentlich zulässig im Grundsatz, dieser nachgelagerte Markt muss geschützt werden. Das heißt also, ich darf eigentlich Zubehör von Originalmarken, aber eben von Drittherstellern darf ich verkaufen. Aber jetzt kommt es, es kommt ein bisschen darauf an Die Nutzung dieser fremden Marke muss dann erforderlich sein und das muss den Gepflogenheiten im Handel entsprechen, so wie man das im Markenrecht sagt. Heißt also übersetzt, am besten nutzt ihr dann nur die Wortmarke und eben nicht das Logo. Das ist wirklich die erste Regel. Dann ist man näher dran an der Erforderlichkeit. Und man darf auch dann, man muss sich ja auch abgrenzen. Wie macht man das? Zunächst einmal mit Zusätzen wie zum Beispiel also "geeignet für" oder "passend für". Ich verkaufe also Zubehör zu irgendeinem Originalprodukt und sage das ist passend für für die Marke Xoder geeignet für die Marke Y. Also das maßgebliche ist, wie schaffe ich das, dass außenstehende Dritte, die Kundschaft, nicht auf die Idee kommt, dass ich irgendwie verbunden bin, geschäftlich verbunden bin, mit dem Originalhersteller. Das gilt es zu vermeiden. Was macht man also? Man sollte den eigentlichen Hersteller, den Dritthersteller, der dann eigentlich dahinter steht, nicht nur benennen, sondern möglichst hervorheben, hervorheben, irgendwie, damit es klar wird, das ist eine Dritthersteller-Sache. Es geht nicht um ein Originalprodukt und wir als Verkäufer haben keine Verbindung, keine geschäftliche Beziehung zu der Originalmarke. So schafft man das, sich abzugrenzen und im Einzelfall ja hoffentlich auch Abmahnungen zu vermeiden, die wir tatsächlich leider vieles gesehen haben, gerade in dem Bereich. #: 7#

Vincent Das heißt, man kann zusammenfassend könnte man auch sagen, dass es hier nochmal deutlich strenger ist als beim Verkaufen von Originalprodukten, weil man diese, sage ich mal, wir nennen immer "Brand Affiliiation" nicht... #: 5#

Lazar Ja, das ist korrekt und der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass eben bei Zubehörteilen, die eben nicht von dem Originalprodukt stammen, nicht von dem Originalhersteller, streng genommen ist es kein in Anführungszeichen Originalprodukt in dem Sinne, es ist schon ein Produkt, was passt für die Nutzung mit einem, einem Originalprodukt? Und deswegen, wie du sagst, ist es da schon etwas etwas strenger, auch wenn man wirklich nach wie vor versuchen, dass es im Markenrecht eine gesetzliche Ausnahme, nämlich die Ausnahme, dass dieser Markt geschützt werden müsste, und eben wenn alles passt, ist es auch zulässig. #: 3#

Vincent Dann lassen uns doch jetzt mal zum Marketing gehen. Was ist denn, wenn ich jetzt für meinen Shop Marketing betreiben will? Also, ich möchte jetzt zum Beispiel zeigen, dass es bestimmte Markenprodukte bei mir viel gibt oder vielleicht auch seltene Markenprodukte gerade bei mir gibt. Worauf muss ich denn hier achten? #: 3#

Lazar Ja, genau das ist, also Stichwort, man würde beispielsweise eben verschiedene Logos im Futter des Shops einfach präsentieren, weil man weiß, ich verkaufe Originalware, sollte eigentlich kein Problem sein. Es kann aber ein Problem durchaus werden, weil der europäische Gerichtshof, der hat irgendwann festgestellt, die Marke hat verschiedene Funktionen und eine dieser Funktionen ist die sogenannte Werbefunktion. Heißt also, es kann durchaus sein, dass, wenn ich jetzt ganz, ganz prominent das Logo eines bestimmten Unternehmens, ein bekanntes Unternehmen, Unternehmens, platziere, irgendwo im Futter, dass dadurch die sogenannte, die Wertschätzung oder die Unterscheidungskraft dieses Zeichens dann potenziell ausgenutzt wird, beziehungsweise dass ich davon also profitiere von diesem Werbeeffekt. Wenn diese Grenze überschritten wird, kann man potenziell von einer Markenverletzung sprechen, selbst wenn wir sagen müssen, es ist keine, keine Fake, da sind keine Fake-Produkte. Es geht auch häufig um Originalware. Aber eben die Werbefunktion kann verletzt werden. Das heißt auch da ist Vorsicht geboten, wenn gerade das Logo oder die Logos benutzt werden. Auch da würde ich in aller Regeln empfehlen, vorab, wenn, wenn nicht sicher ist, ob die Zustimmung vorliegt oder nicht, dass man sich auch vielleicht einmal beraten lässt, um zu schauen, kann das überhaupt problematisch sein? Vielleicht ist es auch im Einzelfall nicht problematisch. Aber es, wie man leider häufig sagen muss, es kommt ein bisschen drauf an, wie die Gestaltung wirkt und was da genau präsentiert wird. #: 7#

Isabell Das ist immer die Lieblingsantwort unserer Rechtskollegen "Es kommt darauf an." #: 3#

Lazar So ist es leider. #: 9#

Isabell Okay, ich würde nochmal versuchen, das Ganze, was wir besprochen haben, was jetzt super viel Input war, zusammenzufassen Du hast gesagt, ich kann nicht einfach jedes Produkt x-beliebig verkaufen und insbesondere bei Originalprodukten ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall immer vorher abklären, inwiefern ich schon eine Markenverletzung gemacht habe. Ersatzteile unbedingt als solche auch deklarieren und im besten Fall keine Logos von Marken zu nutzen, mit denen ich keine Beziehung pflege. Kannst du nochmal zusammenfassen, was kleine Online-Händlerinnen jetzt genau tun können, die jetzt keine Rechtsabteilung bei sich bei sich zur Verfügung haben? Wie können sie sich aktiv gegen Markenrechtsverletzungen absichern? #: 7#

Lazar Ja, zum Beispiel über ein Trusted Shops Produkt eben, das wäre eine Möglichkeit, weil da eben genau diese Option des Abmachenschutzes und, wie du sagtest, auch davor, gerade auch im Präventionsbereich vieles passiert, damit es dann hoffentlich gar nicht erst zu einer Abmahnung kommt. Aber abgesehen davon ist es vor allem wichtig zu schauen Okay, nutze ich fremde Marken in meinem Shop, auf meiner Präsenz? Wenn ja, was sehr häufig der Fall ist Wie tue ich das? Ist es nur so, dass ich eben Originalprodukte verkaufe und deswegen die Marke benötige? Oder nutze ich die auch als Teil der Werbung in verschiedenster Art? Wenn ich das tue, dann begebe ich mich in einen Bereich, wo man zumindest vorab schauen muss, je nach Konstellation Kann das ich meinen Fall ein Thema werden? Wenn ja, was kann ich dagegen tun? Und da lohnt sich eben auch tatsächlich vorab man sich, dass man sich beraten lässt. Und man sollte auch mit dem Lieferanten womöglich Rücksprache halten, weil es ist ja häufig so, wir hatten ja das Thema Vertriebsweg und potenziell keine Schöpfung, deswegen Rechtsverletzung. Die Lieferantenkette ist wichtig und da sollte man schauen über den Lieferanten, ob man dazu kommt Ist es ein Lieferant, der gelistet ist bei dem Originalhersteller? Wo kommt genau die Ware her? Wie sieht die Kette aus? Lässt sich also nachweisen, dass mein Originalprodukt tatsächlich aus der EU und für die EU bestimmt ist? Oder ist es wirklich eine Ware, die ausschließlich meinetwegen für Kanada gedacht ist und gar nicht für die EU. Das sind so Fragen, die wichtig sind. #: 1#

Isabell Okay, und ich finde, es sind auch solche Fragen, die jetzt ein Laie nicht mal eben so prüfen kann. Also, da lohnt es sich wahrscheinlich schon wirklich, einen Rechtsexperten einmal, bevor ich am besten online verkaufe, zugute zu ziehen, um dann auch wirklich einmal alles von A bis Z zu prüfen, vom Lieferweg über das Produkt bis hin zu "Was schreibe ich denn genau dazu?" #: 9#

Lazar Also, das zeigt die Erfahrung. Die Erfahrung zeigt, dass heißt tatsächlich in vielen Fällen praktischer ist und einiges erspart an potenziell Aufwand, auch Nerven, vor allem für die Betroffenen, wenn vorab relativ eindeutig ist, okay, dies und das darf ich, und das darf ich aber nicht, lieber unter, lieber lassen, und dann spare ich mir potenziell irgendwelche hohen Anwaltskosten, potenzielle Schadensersatzansprüche und so weiter. Das lässt sich meistens eigentlich vermeiden. #: 7#

Isabell Gibt's denn auch irgendeinen Weg, wie ich jetzt selber herausfinden kann, ob ein Begriff, den ich verwende, ob der markenrechtlich geschützt ist? #: 2#

Lazar Das gibt's schon. Man kann tatsächlich die sogenannten Markenregister kann man sich eigentlich frei anschauen. Das heißt also, ganz konkrete Begriffe könnten gecheckt werden über das Register des DPMA. Das ist in Deutschland beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt, das ist frei zugänglich. Und über einen über einen Link, und dort könnte man eben sogenannte Identitätsrecherche machen. Also schauen, vor allem auch, wenn ich meine eigene Marke etablieren möchte, macht es auf jeden Fall Sinn, vorab zumindest zu schauen Gibt es andere, die vielleicht schon mal auf die Idee gekommen sind, genau dieses Zeichen zu nehmen und anzumelden? Es gibt sogar Ähnlichkeitsrecherchen, das geht ein Stück weiter, macht man nicht selbst, sondern spezialisierte Unternehmen. Da geht es darum zu entdecken, ob es dann ähnliche Zeichen schon gab, die dann problematisch sein können und aus denen dann Angriffe kommen könnten. #: 2#

Isabell Aber das wäre wieder mir externer Hilfe quasi? #: 0#

Lazar Leider ja. #: 3#

Vincent Ja, das DPMA werden wir euch natürlich auch in den Shownotes verlinken. Wir beenden unsere Podcast-Folgen immer mit der letzten Frage Lazar, was hast du zuletzt bei gekauft? #: 0#

Lazar Tatsächlich war das ein kleines Spielzeug, glaube ich, für einen Jungen, den wir besucht haben, für seinen Geburtstag. Und das, das war, was war das genau? Das war so ein Spielchen, aber eben nicht "Mensch ärgere Dich nicht" wohlgemerkt, es war aber ein Spiel, es war ein Spiel, ich weiß auch nicht mehr welches, aber ja, und das hat, ist gut angekommen, auf jeden Fall und günstig und ohne Markenrechtliche Probleme. #: 5#

Vincent Ja, das ist doch super! #: 2#

Isabell Da achtest du wahrscheinlich immer doppelt drauf oder beim Kaufen. #: 3#

Lazar Ja, man ist ja ein bisschen vorgeschädigt, das muss man schon, muss man schon so sehen. #: 5#

Vincent Ja, vielen Dank, Lazar. Das war wahnsinnig informativ. Und ich glaube, dass unsere Händlerinnen und Händler ein sehr umfangreiches Bild davon bekommen haben, was das Markenrecht ist und wieso es so relevant ist im Onlinehandel und wieso man hier nicht in Schwierigkeiten kommen sollte. Und für alle, die noch mehr Infos brauchen, unsere Shownotes werden alle wesentlichen Informationen und Links, die wir heute besprochen haben, haben. Und wer sonst noch Hilfe benötigt, der soll sich bei Lazar melden. #: 7#

Lazar Gerne melden! #: 5#

Vincent Lazar, vielen dank, dass du da warst. #: 4#

Lazar Herzlichen Dank euch auch! #: 4#

Isabell Danke auch! #: 9#

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